Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist Ihr maßgeschneiderter Weg zu einem energieeffizienten Zuhause. Er bietet eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie systematisch zu verbessern.






Durch gezielte Maßnahmen sparen Sie nachhaltig bei den monatlichen Energieausgaben.
Ihre Immobilie gewinnt durch effiziente Energieverwendung an Wert
Optimierungen im Energiebereich führen zu einem angenehmeren Wohnklima zu jeder Jahreszeit
Nutzen Sie Fördermittel optimal und machen Sie Ihre Sanierung noch kosteneffizienter.
Gemeinsam besprechen wir Ihre Ziele und die Besonderheiten Ihres Hauses.
Eine detaillierte Untersuchung Ihres Hauses identifiziert Einsparpotenziale.
Wir erarbeiten spezifische Maßnahmen, die zu Ihrem Zuhause und Budget passen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine maßgeschneiderte Strategie für die schrittweise energetische Sanierung von Gebäuden. Er wird gemeinsam mit einem Energieberater erstellt und gibt einen detaillierten Überblick über empfohlene Sanierungsmaßnahmen sowie deren Einsparpotenzial. Der iSFP zielt darauf ab, Eigentümern zu helfen, die Energieeffizienz ihres Hauses zu verbessern, den Wert der Immobilie zu steigern und langfristig Energiekosten zu senken. Er berücksichtigt sowohl die technischen Möglichkeiten als auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Sanierungsarbeiten und unterstützt bei der Planung und Umsetzung in logischen, effektiven Schritten.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet zahlreiche Vorteile für Eigentümer, die eine energetische Sanierung ihrer Immobilie planen:
Maßgeschneiderte Sanierungsmaßnahmen: Der iSFP ist speziell auf Ihr Gebäude und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, was eine effiziente Sanierung ermöglicht
Zugang zu Förderungen: Sie profitieren von staatlichen Fördermöglichkeiten, die Ihre Sanierungskosten deutlich reduzieren können.
Energie- und Kosteneinsparungen: Durch die Umsetzung der Maßnahmen können Sie den Energieverbrauch Ihres Hauses senken und somit langfristig Energiekosten sparen
Wertsteigerung Ihrer Immobilie: Energetische Sanierungen können den Wert Ihrer Immobilie steigern
iSFP-Bonus: Bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen erhalten Sie zusätzliche Förderungen, die Ihre Investition weiter optimieren
Der iSFP bietet eine detaillierte und verständliche Planung Ihrer Sanierungsprojekte und unterstützt Sie dabei, Ihr Zuhause zukunftssicher zu machen. Mit einer Gültigkeit von bis zu 15 Jahren haben Sie genügend Zeit, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen und von den Fördermöglichkeiten zu profitieren
Für eine detaillierte Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines iSFP wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Energieberater.
In Niedersachsen gibt es derzeit mehrere Förderprogramme, die sich auf die Energieeffizienz, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieberatung konzentrieren:
Energieberatung und Wärmenetze: Die Programme zur Energieberatung (EBN und EBW) sowie die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) werden fortgesetzt. Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird ebenfalls fortgeführt, mit Antragsmöglichkeiten ab Mitte Februar 2024
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Seit dem 1. Januar 2024 gibt es eine neue Förderrichtlinie, die u.a. die Antragstellung für Zuschüsse beim Heizungstausch (beispielsweise für Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) betrifft, welche nun ausschließlich bei der KfW erfolgen muss. Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen sowie für Effizienz-Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Heizungsoptimierung können beim BAFA gestellt werden. Der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt bis zu 20 %
BAFA-Förderung: Umfasst Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung und Heizungsoptimierung sowie die Energieberatung für Wohngebäude. Zuschüsse sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, und Anträge müssen vor Beginn der Umsetzung gestellt werden. Die BEG-Förderung vom BAFA ist mit zinsgünstigen Krediten der KfW-Bank kombinierbar.
Für die Antragsstellung von Förderprogrammen im Bereich der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Niedersachsen und bundesweit sind verschiedene Nachweise und Dokumente erforderlich, die sich je nach spezifischem Programm unterscheiden können. Generell sind jedoch folgende Unterlagen häufig gefordert:
Angepasste Rechnung: Es muss eine angepasste Rechnung eingereicht werden, die sowohl den erwarteten Bundeszuschuss als auch den vom Antragsteller zu tragenden Eigenanteil ausweist
Verpflichtung zur Vor-Ort-Begehung: Eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes durch einen Energieberater ist obligatorisch, um den Ist-Zustand des Wohngebäudes aufzunehmen. Diese Datenaufnahme vor Ort kann unter bestimmten Umständen auch von einer anderen qualifizierten Person vorgenommen werden
Ermächtigung und Erklärungen: Bestimmte Formulare, wie die Ermächtigung und das Formular „Erklärungen nach Durchführung“, müssen vom Beratungsempfänger persönlich unterschrieben werden. Die „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ darf auch von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden
Stichprobenkontrollen und Verwendungsnachweise: Für den Verwendungsnachweis und die Belegliste kann es erforderlich sein, Dokumente wie den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), Rechnungen und Zahlungsnachweise vorzulegen, allerdings in der Regel nur auf ausdrückliche Aufforderung im Rahmen von Stichprobenkontrollen
Die Antragsverfahren und erforderlichen Unterlagen können je nach Förderprogramm variieren. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beispielsweise sind Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen sowie für Effizienz-Einzelmaßnahmen seit dem 1. Januar 2024 beim BAFA zu stellen. Hierbei gelten bestimmte Fördersätze und Bedingungen, wie der obligatorische Umstieg auf Erneuerbare Energien bei neuen Heizungen.
Nutzen Sie Fördermittel optimal und machen Sie Ihre Sanierung noch kosteneffizienter.
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