Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Wohngebäuden. Das Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die BEG fördert eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die dazu beitragen, Ihre Immobilie energieeffizienter und umweltfreundlicher zu gestalten.
Förderfähige Maßnahmen: Dazu gehören unter anderem die Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Optimierung von Heizungsanlagen sowie der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Zielsetzung: Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Energiebedarf Ihres Hauses zu reduzieren, den Wohnkomfort zu erhöhen und langfristig Energiekosten zu senken.
Die BEG bietet damit eine hervorragende Möglichkeit, in die Energieeffizienz und den Wert Ihrer Immobilie zu investieren, während Sie gleichzeitig von staatlichen Zuschüssen profitieren.






Erhebliche Zuschüsse reduzieren die Investitionskosten für die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Verbesserungen in der Energieeffizienz können den Wert Ihrer Immobilie steigern.
Energetische Sanierungen führen zu einem verbesserten Wohnkomfort, z.B. durch ein gleichmäßigeres Raumklima.
Gefördert werden:
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
Nicht gefördert werden:
Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Gefördert werden:
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA Nummern 3.2 bis 3.7 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.
Nicht gefördert werden:
Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Förderfähig sind Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind. Dies gilt auch für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizungsanlagen, sofern diese nicht älter als zwanzig Jahre sind. Das Ziel dieser Förderung ist die Steigerung der Energieeffizienz durch Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich oder den Austausch von Heizungspumpen.
Neu im Förderangebot sind zudem Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen um mindestens 80% bei Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als zwei Jahre sind, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen.
Eine Förderung für die energetische Fachplanung und Baubegleitung ist speziell an die Umsetzung bestimmter Einzelmaßnahmen gebunden, wie sie in den entsprechenden Richtlinien festgelegt sind. Zu diesen zählen:
Maßnahmen an der Gebäudehülle,
Anlagentechnische Maßnahmen (mit Ausnahme der Heizung),
Installationen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnologien),
Optimierungen im Bereich der Heizung.
Gemeinsam besprechen wir Ihre Ziele und die Besonderheiten Ihres Hauses.
Eine detaillierte Untersuchung Ihres Hauses identifiziert Einsparpotenziale.
Wir erarbeiten spezifische Maßnahmen, die zu Ihrem Zuhause und Budget passen.
Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme und kann einen signifikanten Anteil der Investitionskosten abdecken.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.Wichtig: Obwohl der iSFP langfristige Planung unterstützt, empfiehlt es sich, die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen nicht unnötig zu verzögern. Technologische Entwicklungen und Veränderungen in den Förderbedingungen können Einfluss darauf haben, wie sinnvoll oder kosteneffizient bestimmte Maßnahmen in Zukunft sind.
Nein, der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, um die Förderung zu sichern.
In der Regel werden ein gültiger Energieausweis sowie detaillierte Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen benötigt.
Nutzen Sie Fördermittel optimal und machen Sie Ihre Sanierung noch kosteneffizienter.
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